Die Honorarnote und ihre Abrechnung
Jeder Honorarnote wird ein Anhang beigefügt, in dem die Leistung detailliert aufgeführt ist (Datum, Leistung, Zeitaufwand).
Die Honorarnote enthält den Betrag vor Steuern, die Mehrwertsteuer (20%) und den Betrag inklusive Steuern.
Im Falle eines Honorars nach Zeitaufwand wird am Ende jedes Monats, in dem eine Leistung erbracht wurde, eine Honorarnote ausgestellt.
Bei einem Pauschalhonorar wird ein Drittel des vereinbarten Honorars zu Beginn des Auftrags in Rechnung gestellt, ein weiteres Drittel zur „Halbzeit“ und der Rest beim Abschluss des Falls.
Wir können auch andere Zahlungstermine vereinbaren.
Akzeptierte Zahlungsarten sind Überweisung, Scheck und Kreditkarte (Online-Zahlung).
Die Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe können Sie eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gerichtsgebühren und -kosten durch den Staat beantragen.
Der Antrag wird mithilfe eines Formulars gestellt und muss bei dem Gericht eingereicht werden, das für den Fall zuständig ist.
Die Höhe der Unterstützung hängt von Ihrer finanziellen Situation und der Anzahl der Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind, ab.
Weitere Informationen und einen Simulator zu Ihren Rechten finden Sie unter:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F18074
Denken Sie daran, zu prüfen, ob eine Ihrer Versicherungspolicen eine „Rechtsschutzversicherung“ enthält, die die Kosten und Honorare ganz oder teilweise übernehmen kann.